KN-Code 84238121Sortierwaagen und selbsttätige Kontrollwaagen zum Überprüfen eines vorgegebenen Gewichts
Gültig seit 01.01.2017
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control of mercury
Herkunft: Alle Drittländer
Die Ausfuhr und Einfuhr der in Anhang II der Verordnung (EU) 2017/852 aufgeführten mit Quecksilber versetzten Produkte sind gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/852 verboten. Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die folgenden mit Quecksilber versetzten Produkte: a) für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrliche Produkte; b) Produkte für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control of mercury | Alle Drittländer |