Unterposition 844819andere
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle
Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)
Es ist verboten (Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a und c der Verordnung (EU) 2017/1905 des Rates): (a) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien, einschließlich Software, mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in der DVRK oder zur Verwendung in der DVRK zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen, (c) die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht.
Faserwickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung Faserwickelmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt: i. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert, 2. besonders konstruiert für die Fertigung von Verbundwerkstoff-Strukturen oder Laminaten aus „faser- oder fadenförmigen Materialien“ und 3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Hülsen mit einem Durchmesser größer/gleich 75 mm; ii. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen gemäß Buchstabe a; iii. Dorne für Faserwickelmaschinen, gemäß Buchstabe a.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Restriction on export | Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea) |
| Export control | Russische Föderation |