Position 8454Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8454
Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe

Unterpositionen

CodeBeschreibung
845410Konverter
845420Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen sowie Gießpfannen
845430Gießmaschinen
845490Teile

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