Zolltarifnummer 8502310085Gewerbliche Windkraftanlagen mit einer Stromerzeugungskapazität – entweder in Onshore- oder Offshore-Anwendungen – von 1,00 Megawatt oder mehr, die in einen Windkraftturm aus Stahl und ein Maschinenhaus eingebaut sind, mit Rohrtürmen, auch konisch, auch zusammengesetzt, auch mit eingelassenen Turmfundamenten, auch mit Rotorblättern verbunden, die dazu bestimmt sind, das Maschinenhaus und die Rotorblätter zu tragen, und eine Höhe von mindestens 50 m, gemessen vom Fuß des Turms bis zum Boden des Maschinenhauses, aufweisen, wenn der Turm vollständig zusammengesetzt ist
Gültig seit 21.10.2020
Einfuhr (Import)
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
Ausfuhr (Export)
Für den Code 8502310085 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.