KN-Code 85051110Neodym, Praseodym, Dysprosium oder Samarium enthaltend
Gültig seit 01.01.2023
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 8505111010 | für bestimmte Luftfahrzeuge |
| 8505111020 | Waren aus einer Neodym-Legierung in Form eines Rechtecks, Dreiecks, Quadrats oder Trapezes, -auch gewölbt, -auch mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, -auch farblich gekennzeichnet, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, -auch bestehend aus miteinander verbundenen und elektrisch isolierten Segmenten mit: -einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, höchstens jedoch 105 mm, -einer Stärke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111023 | Stangen in Form von gewölbten Rechtecken, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, mit: -einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm, -einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111028 | Waren, die eine Neodym enthaltende Legierung enthalten, in Form von Ringen, Rohren, Hülsen oder Manschetten: -mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm, -mit einer Höhe von nicht mehr als 45 mm, -auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111030 | Dauermagnete aus einer Neodym-Legierung, entweder in Form eines Rechtecks, auch gewölbt, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: -rechteckigem oder trapezförmigem Querschnitt, -einer Länge von nicht mehr als 140 mm, -einer Breite von nicht mehr als 90 mm und -einer Dicke von nicht mehr als 55 mm, oder in Form eines gewölbten Rechtecks mit: -einer Länge von nicht mehr als 75 mm, -einer Breite von nicht mehr als 40 mm, -einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und -einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm, -Nickel- und Kupferschichten oder in Form einer Scheibe mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht |
| 8505111035 | Ware aus einer Neodym-Legierung in Form einer Scheibe, mit: -einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, -auch in der Mitte gelocht, -Kupfer-, Nickel- und/oder Zinkschichten, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111074 | Waren in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben, Viertelmanschetten oder Trapezen, auch gewölbt, mit gerundeten Ecken oder schiefwinklig, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, - auch mit Polymeren umgossen, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, - einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm, - einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111075 | Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, -|mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor, -|mit einer Breite von 9,1|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5|mm, -|mit einer Länge von 20|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1|mm, von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art |
| 8505111076 | Waren aus einer Neodym-Legierung oder Samarium-Legierung, - auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, - auch mit einer Beschichtung aus Zink, - in Form von Rechtecken, mit: - einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm, - einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm, - einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111077 | Waren aus einer Neodym-Legierung, in Form von gewölbten Rechtecken, auch mit einer Oberflächenbehandlung überzogen oder passiviert, mit: - einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm, - einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 30,1 mm, dazu bestimmt, nach Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden |
| 8505111078 | Zwei Dauermagneten aus einer Praseodym-Neodym-Legierung in einer rechteckigen Stahlhalterung mit einer Gummiummantelung mit folgenden Außenabmessungen: -einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 205 mm, -einer Breite von 58 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 mm, -einer Höhe von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, mit einem mittig montierten Bolzen |
| 8505111099 | andere |