Position 8545Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8545
Kohleelektroden, Kohlebürsten, Lampenkohlen, Batterie- und Elementekohlen und andere Waren für elektrotechnische Zwecke, aus Grafit oder anderem Kohlenstoff, auch in Verbindung mit Metall

Unterpositionen

CodeBeschreibung
854511von der für Öfen verwendeten Art
854519andere
854520Kohlebürsten
854590andere

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