Zolltarifnummer 8708949930Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

Gültig seit 01.07.2025

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8708949930
Untere Hilfswelle als Teil der Lenksäule aus Kohlenstoffstahl (nach GB/T699 Grade 45 oder JIS G4051 Grade S45C) mit: -einer Bruchfestigkeit bei Torsionsbelastung von 325 Nm oder mehr und Johnson Apparent Elastic Limit (J.A.E.L) von 275 Nm oder mehr, -einer Länge von 66,39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 88,64 mm, -einem Außendurchmesser von 27,47 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28,38 mm, -einem Innenlochdurchmesser von 6,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,58 mm, -einer äußeren Keilwelle mit 26 Zähnen und einem Außendurchmesser von 21,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,44 mm, -einer Rändelung auf einem Teil der Außenfläche mit einem Außendurchmesser von 26,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,1 mm, -auch mit einer äußeren Keilwelle mit 24 Zähnen und einem Außendurchmesser von 24,75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeuglenksystemen

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Aussetzung + End-Use

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

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