KN-Code 87163930Sattelanhänger
Gültig seit 01.01.1989
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien
Herkunft: Libyen
Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.
Mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen.
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert, um zur Abwehr von Angreifern Stromstöße abgeben zu können.
Fahrzeuge, besonders konstruiert oder geändert für die Beseitigung von Barrikaden, einschließlich Baumaschinen mit ballistischem Schutz.
Fahrzeuge, besonders konstruiert für den Transport oder die Überstellung von Strafgefangenen und/oder inhaftierten Personen.
Fahrzeuge, besonders konstruiert für die Errichtung mobiler Absperrungen.
Bestandteile der in den Nummern 3.1 bis 3.5 aufgeführten Fahrzeuge, besonders konstruiert zum Zwecke der Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen. (siehe den Anhang der entsprechenden Gesetzgebung mit der Liste der Geräte, die zur internen Repression verwendet werden könnten) Anmerkung 1: Nummer 3 erfasst nicht Fahrzeuge, die besonders konstruiert sind für Zwecke der Brandbekämpfung. Anmerkung 2: In Nummer 3.5 schließt der Begriff „Fahrzeuge“ Anhänger ein.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export control on restricted goods and technologies | Iran (Islamische Republik) |
| Export control on restricted goods and technologies | Libyen |
| Export control on restricted goods and technologies | Myanmar |
| Export control on restricted goods and technologies | Simbabwe |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Export control on restricted goods and technologies | Venezuela |
| Export control on restricted goods and technologies | Weißrußland |