Unterposition 900710Filmkameras

Gültig seit 01.01.2012

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Stück

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — beschränkte Güter und Technologien

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Waren in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt sind, ist die Ausfuhr/Einfuhr nicht gestattet.

  • Einfuhrkontrolle — Feuerwaffen

    Herkunft: Nordkorea (Demokratische Volksrepublik Korea)

    Wenn die angemeldeten Güter in der mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnote „MG“ beschrieben sind, ist es untersagt, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar aus der DVRK einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in der DVRK haben oder nicht (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1509)

    Hochgeschwindigkeits-Bildkameras, mit Ausnahme derjenigen, die in Systemen zur medizinischen Bildgebung verwendet werden ausgenommen Güter, die in den Kategorien der Spalte „Referenznummer des Gutes in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 oder in Anhang II Teil II“ aufgeführt sind (Anhang II Teil V)

  • Import control

    Herkunft: Iran (Islamische Republik)

    Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Konsolidierte Fassung) Es ist verboten, die in Anhang II aufgeführten Güter und Technologien unmittelbar oder mittelbar von Iran zu erwerben, aus Iran einzuführen oder aus Iran zu befördern, unabhängig davon, ob es sich um Ursprungserzeugnisse Irans handelt oder nicht.

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