Position 9207Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.|B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9207
Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.|B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)

Unterpositionen

CodeBeschreibung
920710Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons
920790andere

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