Position 9618Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 9618
Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

1,7%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
APS - Allgemeine Regelung0%
Bosnien und Herzegowina0%
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland0%
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Singapur0%
Südkorea (Republik Korea)0%
Ukraine0%

Einfuhrkontrollen

  • Import control on cat and dog fur

    Herkunft: ERGA OMNES

    Das Inverkehrbringen sowie die Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundefellen sowie von Produkten, die solche Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft ist verboten (siehe Artikel 3, Verordnung (EG) Nr. 1523/2007).

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