Position 9704Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ersttagsbriefe, Ganzsachen und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, ausgenommen die Waren der Position|4907
Gültig seit 01.01.1972
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Import control on cultural goods
Herkunft: Alle Drittländer
Das Verbringen von in Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Kulturgütern ist verboten, wenn sie aus dem Hoheitsgebiet eines Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt worden sind, unter Verstoß gegen dessen Rechts- und Verwaltungsvorschriften entfernt wurden.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 9704 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.