KN-Code 02062910zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen

Gültig seit 01.01.1972

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Ägypten0%
Albanien0%
Andorra0%
Bosnien und Herzegowina0%
CARIFORUM0%
Elfenbeinküste0%
Fidschi0%
Georgien0%
Ghana0%
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)0%
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Japan0%
Jordanien0%
Kamerun0%
Kenia0%
Kolumbien0%
Kosovo0%
Marokko0%
Moldau, Republik0%
Montenegro0%
Nordmazedonien0%
Papua-Neuguinea0%
Peru0%
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.0%
SADC EPA0%
Salomonen0%
Samoa0%
Serbien0%
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas0%
Südafrika0%
Ukraine0%
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0%

End-Use-Zollsätze

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — CITES

    Herkunft: ERGA OMNES

    Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.

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