Kapitel 43PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
Gültig seit 31.12.1971
PELZFELLE UND KÜNSTLICHES PELZWERK; WAREN DARAUS
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 4301 | Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position|4101, 4102|oder 4103 |
| 4302 | Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303 |
| 4303 | Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen |
| 4304 | Künstliches Pelzwerk und Waren daraus |