Position 4302Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 4302
Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position|4303

Unterpositionen

CodeBeschreibung
430211von Nerzen
430219andere
430220Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, nicht zusammengesetzt
430230ganze Pelzfelle, Teile und Überreste davon, zusammengesetzt

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