Zolltarifnummer 8501310057Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -mit einer Versorgungsspannung von 30 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 Nm, -mit einer Höhe von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Länge von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Breite von 135 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm -mit einem Gewicht von 2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 kg, -für den Einbau in einen Rahmen, ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrads konzipiert, -mit Stromanschlüssen ausgestattet, mindestens für die Kabelverbindung mit dem LCD-Anzeigegerät zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

Gültig seit 01.01.2026

Einordnung im Zolltarif
Zolltarifnummer 8501310057
Bürstenloser Gleichstrom-Elektromotor mit LCD-Anzeigegerät und/oder Steuergerät mit Tasten: -mit einer Ausgangsleistung von 200 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W, -mit einer Versorgungsspannung von 30 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 V, -mit einem Drehmoment von 30 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 Nm, -mit einer Höhe von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 146 mm, -mit einer Länge von 117 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 223 mm, -mit einer Breite von 135 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 190 mm -mit einem Gewicht von 2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 kg, -für den Einbau in einen Rahmen, ein Vorder- oder Hinterrad eines Fahrrads konzipiert, -mit Stromanschlüssen ausgestattet, mindestens für die Kabelverbindung mit dem LCD-Anzeigegerät zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

Aussetzung + End-Use

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

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