Kapitel 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Gültig seit 31.12.1971

LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON

Positionen

CodeBeschreibung
8801Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hanggleiter und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge
8802Andere Luftfahrzeuge (z.|B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge), ausgenommen unbemannte Luftfahrzeuge der Position|8806; Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
8804Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör
8805Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnliche Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon
8806Unbemannte Luftfahrzeuge
8807Teile von Waren der Position|8801, 8802|oder 8806

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