Position 8804Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 8804
Fallschirme (einschließlich lenkbare und rotierende Fallschirme) und Gleitschirme; Teile davon und Zubehör

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

2,7%

Ergänzende Maßeinheit

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Japan0%
Kanada0%
Neuseeland0%
Südkorea (Republik Korea)0%

Lufttüchtigkeit

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C119Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle — Fluorsicherheit

    Herkunft: Weißrußland

    Es ist verboten, in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union (im Folgenden ‚Gemeinsame Militärgüterliste‘) aufgeführte Güter und Technologien, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die Union einzuführen oder weiterzugeben, wenn sie ihren Ursprung in Belarus haben oder aus Belarus ausgeführt werden. (Verordnung (EG) Nr. 765/2006 - Artikel 1aa.1)

  • Einfuhrkontrolle

    Herkunft: Libyen

    Artikel 3a Es ist untersagt, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführten Güter und Technologien sowie Feuerwaffen, deren Teile, wesentliche Komponenten und Munition im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates unmittelbar oder mittelbar aus Libyen einzuführen, zu erwerben oder weiterzugeben, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Libyens haben.

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